Schenken

Um ihr Vermögen sicher an die nächste Generation oder Verwandte weiterzugeben, steht Ihnen neben dem Vererben, noch die Möglichkeit des Schenkens offen. Dabei können Sie absichernd ihren Nießbrauch (Anspruchsrecht) nutzen. Der Beschenkte darf das Übertragene lediglich besitzen, die Verwaltung und die Erträge stehen allerdings noch vollkommen Ihnen zu.

Wie wir Sie unterstützen:

Bei der detaillierten Umsetzung Ihrer persönlichen Belange bieten wir durch unser umfangreiches Netzwerk mit Steuerrechtlern und Notaren die professionelle Expertise, die Sie benötigen. Schließlich können Fehler und Versäumnisse erhebliche Verluste und Steuerzahlungen auslösen. 

Ihr Ansprechpartner zum Thema Schenken und Vererben: