Pensionsverpflichtungen

Häufig wurden in der Vergangenheit Pensionsverpflichtungen für Mitarbeiter und Führungskräfte eingegangen. In vielen Fällen wurde ein fester Rentenbetrag, teilweise sogar indexiert, zugesagt. Das dafür erforderliche Kapital wurde auf Basis langfristig bekannter Zinsniveaus kalkuliert. Die steuerlich vom Gesetzgeber als Berechnungsgrundlage vorgegeben 6% wurden von den Unternehmen vielfach übernommen.

Aufgrund des massiven Zinsrückgangs auf jetzt nun 0% sind alle bisherigen Berechnungen Makulatur.

Um eine ausreichende Rückdeckung zu erreichen, ist meistens das Kapital dafür zu verdoppeln.
Dieses stellt viele Unternehmer vor ernsthafte Schwierigkeiten.

Wie wir Sie unterstützen:

Wir erstellen für Sie die in den kommenden Jahren zu erwartenden Rückstellungen und die aufzubauenden Vermögenswerte zur langfristen Erfüllung der Pensionsverpflichtungen.
Darüber hinaus analysieren wir die Verträge, die mit Ihren Führungskräften und Mitarbeitern geschlossen wurden.
Sofern möglich, erarbeiten wir Lösungsmöglichkeiten zur Entschärfung der „Bombe“ Pensionsverpflichtungen.
Dies gilt für die bestehenden Altzusagen, aber auch für neue abzuschließende Verträge mit den Mitarbeitern und Führungskräften.

Ihr Unternehmen kann damit langfristig finanziell entlastet werden, ohne dass die Attraktivität für neue Mitarbeiter und Führungskräfte darunter leidet!

Jetzt Ihre Pensionsverpflichtung planen! Melden Sie sich einfach unverbindlich bei uns.

Ihr Ansprechpartner zu diesem Thema: